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Minijob Grenze 2027

Minijobs 2027: Mehr Geld für Arbeitnehmer oder weniger Jobs für alle?

603 Euro heute, 633 Euro ab 2027: Für Minijobber sind das 30 Euro mehr im Monat – für den Betrieb rund 40 Euro. Warum die Anhebung gerade Betreuungsdienste trifft und was du jetzt kalkulieren solltest.

Die Schlagzeile klingt zunächst positiv

Die Minijob-Grenze steigt. 2026 liegt sie bei 603 Euro pro Monat. Für 2027 ist bereits eine Anhebung auf 633 Euro angekündigt.

Viele Arbeitnehmer denken jetzt: „Prima. Ich darf künftig mehr verdienen.“ Doch schauen wir uns einmal an, was das in der Praxis bedeutet.

Nehmen wir Thomas

Thomas arbeitet 25 Stunden pro Woche in einem Büro. Sein Monatseinkommen beträgt rund 1.400 Euro brutto. Zusätzlich hat er einen Minijob im Einzelhandel.

Für Thomas sieht die neue Regelung zunächst vorteilhaft aus: 2026 darf er bis zu 603 Euro verdienen, 2027 sollen es sogar 633 Euro sein. Das sind immerhin 30 Euro mehr pro Monat – aufs Jahr gerechnet sind das 360 Euro zusätzlich.

Klingt gut.

Jetzt wechseln wir die Perspektive: der Arbeitgeber

Viele Menschen glauben, ein Minijobber mit 603 Euro kostet das Unternehmen genau 603 Euro. Das stimmt nicht.

Auf einen gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber zusätzlich Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale – unter anderem:

  • 13 % pauschal zur Krankenversicherung
  • 15 % pauschal zur Rentenversicherung
  • 2 % Pauschsteuer
  • Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

In Summe landet man je nach Betrieb bei rund 30 bis 32 Prozent Aufschlag. Aus 603 Euro Lohn werden für das Unternehmen also grob rund 790 Euro im Monat.

Was 633 Euro für den Arbeitgeber bedeuten

Steigt die Grenze auf 633 Euro, steigen die Abgaben mit. Aus rund 790 Euro werden rund 830 Euro pro Monat und Minijobber. Der Unterschied für den Betrieb liegt damit nicht bei 30 Euro, sondern bei etwa 40 Euro im Monat – also grob 480 Euro im Jahr pro Minijobber.

Bei einem Minijobber ist das verkraftbar. Bei zehn Minijobbern sind es schnell rund 4.800 Euro zusätzlich pro Jahr – Geld, das vorher nicht im Budget stand.

Warum das gerade Betreuungsdienste trifft

In der Alltagsbegleitung und in Betreuungsdiensten ist der Minijob eines der wichtigsten Beschäftigungsmodelle überhaupt. Viele Teams bestehen zu einem großen Teil aus Minijobberinnen und Minijobbern, die einzelne Einsätze übernehmen.

Anders als im Einzelhandel kann ein Betreuungsdienst steigende Personalkosten aber nicht einfach auf den Preis aufschlagen. Die Erstattung läuft über den §45b Entlastungsbetrag und die Vorgaben der Pflegekassen – die Obergrenze ist also gedeckelt.

Die Folge: Wer nicht genau weiß, was eine Einsatzstunde wirklich kostet, verliert Marge, ohne es zu merken. Oder er reduziert Stunden – und genau dann wird aus „mehr Geld für Arbeitnehmer“ am Ende weniger Arbeit für alle.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechne mit Arbeitgeber-Brutto, nicht mit dem Auszahlungsbetrag deiner Minijobber.
  • Prüfe pro Mitarbeiter, wie nah der Verdienst an der Grenze liegt – und wie viele Einsätze noch möglich sind, ohne sie zu reißen.
  • Vergleiche Stundensatz und tatsächliche Personalkosten je Einsatzart.
  • Plane die Anhebung 2027 jetzt schon ins Budget ein, statt sie im Januar zu entdecken.

Genau dafür ist myDispo gebaut: Einsätze, Stunden, Lohn und §45b-Abrechnung laufen an einer Stelle zusammen. Du siehst pro Mitarbeiter, wo er im Monat steht, und pro Einsatz, was er dich wirklich kostet.

Quelle zu den Verdienstgrenzen: Magazin der Minijob-Zentrale

Rainer Bartsch

Autor · myDispo – Software für Alltagsbegleitung

Rainer Bartsch schreibt für myDispo über Themen rund um §53b SGB XI, §45b-Abrechnung und die digitale Alltagsbegleitung. Alle Inhalte entstehen in enger Zusammenarbeit mit der Praxis.

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