Alltagsbegleitung Qualitätsmanagement Software

Qualitätsmanagement in der Alltagsbegleitung – Software-Anforderungen

Alltagsbegleiter sind keine Pflegedienste – aber QM ist trotzdem Pflicht. Was die Landesbehörde sehen will und wo Software echte Arbeit abnimmt.

QM für Alltagsbegleiter – worum geht's wirklich?

Wichtig vorweg: Alltagsbegleiter nach §53b SGB XI sind keine Pflegedienste. Die Maßstäbe nach §113 SGB XI und die MD-Qualitätsprüfung gelten nur für zugelassene Pflegedienste und Pflegeheime – nicht für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Geprüft wirst du stattdessen von der zuständigen Landesbehörde nach deiner jeweiligen Landesverordnung (NRW: AnFöVO, Bayern: BayUAVO, Berlin: AnerkVO usw.) – meistens bei der Erstanerkennung und vor Verlängerungen.

Was die Landesbehörde sehen will

  1. Konzept – Wer bietet was an, für welche Zielgruppe, mit welchen Inhalten?
  2. Qualifikationsnachweise – §45a-Basisqualifikation und erweitertes Führungszeugnis (Z) für dich und alle Mitarbeitenden
  3. Fortbildungsplan – mindestens 8 Stunden pro Jahr pro Person (§45a SGB XI)
  4. Versicherungsnachweis – Berufshaftpflicht ist Pflicht
  5. Datenschutz- und Schweigepflichtregelung – schriftlich, unterschrieben
  6. Beschwerdemöglichkeit für Klienten und Angehörige

Fortbildungspflicht §45a – was zählt?

Die 8 Stunden pro Jahr sind frei wählbar, müssen aber zum Tätigkeitsfeld passen. Anerkannt sind typischerweise:

  • Demenz, Umgang mit kognitiven Einschränkungen
  • Kommunikation mit pflegenden Angehörigen
  • Erste-Hilfe-Auffrischung (alle 2 Jahre empfohlen)
  • Hygiene im häuslichen Umfeld (Basis-Wissen, nicht klinisch)
  • Datenschutz (DSGVO-Pflicht, jährlich empfohlen)
  • Rechtliche Grundlagen (§45b, §39, Abrechnung)

Wichtig: Teilnahmenachweise (PDF oder Zertifikat) musst du 5 Jahre aufbewahren – die Landesbehörde kann rückwirkend prüfen.

Dokumentationspflichten – das Minimum

  • Klientenakte: Stammdaten, Pflegegrad, §45b-Budget, Notfallkontakte, Vollmachten
  • Leistungsnachweis je Einsatz: Datum, Dauer, Tätigkeiten, Unterschrift Klient/Angehöriger (digital oder Papier)
  • Hilfe-/Begleitplan (keine Pflegeplanung!) – Was will der Klient erreichen, was unterstützt du?
  • Beschwerden – auch wenn nichts passiert: leeres Logbuch ist okay, nur fehlen darf es nicht

Wo Software wirklich hilft

  • Schulungs-Tracker: wer hat wann welche Stunden gemacht, wann läuft was ab – Warnung vor Fristen
  • Leistungsnachweis digital mit Klienten-Unterschrift am Smartphone – revisionssicher gespeichert
  • Beschwerde-Logbuch mit Datum, Maßnahme, Ergebnis
  • Konzept-Verwaltung: Versionierung deines Konzepts für Anerkennungs-Verlängerungen
  • Export-Mappe für die Landesbehörde – alle Nachweise gebündelt auf Knopfdruck

Drei häufige Fehler bei der Anerkennungs-Verlängerung

  1. Fortbildungsnachweise verstreut in E-Mail-Anhängen – beim Termin nicht greifbar, Behörde sieht es als „nicht nachgewiesen"
  2. Konzept seit Erstanerkennung nicht aktualisiert – neue Mitarbeitende, neue Zielgruppe, aber im Papier steht der Stand von vor 4 Jahren
  3. Beschwerden nur mündlich gehört – ohne Dokumentation kein Nachweis, dass du sie bearbeitet hast

Mit myDispo immer prüfbereit

myDispo führt Schulungs-Tracker, Leistungsnachweis-Archiv und Beschwerde-Logbuch automatisch mit. Vor der nächsten Anerkennungs-Verlängerung erstellst du in zwei Klicks die Nachweis-Mappe – Konzept, Qualifikationen, Fortbildungsstunden, Versicherung und Beschwerdedoku in einem PDF.

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