Pflegereform 2027 Kabinettsentwurf
Pflegereform 2027: Was sich laut Kabinettsentwurf für Alltagsbegleitung ändern soll
Pflegegrad 1 soll leer ausgehen, ab Pflegegrad 2 soll es mehr Geld für Alltagshilfe geben. Was der Kabinettsentwurf vom 30. September für Betreuungsdienste bedeutet und was du bis Jahresende tun solltest.
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett die große Pflegereform auf den Weg gebracht. Für Alltagsbegleitungs- und Betreuungsdienste steckt darin eine schlechte und eine gute Nachricht. Die schlechte: Bei Pflegegrad 1 soll das Geld für deine Leistungen komplett wegfallen. Die gute: Ab Pflegegrad 2 soll mehr Geld für Alltagshilfe da sein.
Noch kein Gesetz. Es handelt sich um den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Bundestag und Bundesrat beraten ihn jetzt, Beträge und Termine können sich noch ändern. Deshalb steht hier durchgehend „soll“ und „laut Entwurf“.
Wo das Gesetz gerade steht
Die Richtung ist klar: Die meisten Änderungen sollen schon am 1. Januar 2027 gelten. Bis dahin bleibt alles wie bisher. Du hast also knapp drei Monate, um dich vorzubereiten.
- 30.09.2026Kabinettsbeschluss
- Herbst 2026Beratung im Bundestag
- Herbst 2026Bundesrat
- 01.01.2027geplantes Inkrafttreten
Die sechs Änderungen im Überblick
Alle Zahlen stammen aus dem Kabinettsentwurf und gelten nur unter Vorbehalt.
Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag
Menschen mit Pflegegrad 1 sollen ab Januar 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr bekommen. Genau damit bezahlen heute viele Kunden ihre Alltagsbegleitung. Einen Bestandsschutz soll es nicht geben, auch nicht für Kunden, die heute schon Pflegegrad 1 haben. Die als Ersatz genannte Pflegebegleitung soll erst 2029 kommen und ist keine Geldleistung.
Ab Pflegegrad 2 gibt es mehr Geld
Ab Pflegegrad 2 soll der Entlastungsbetrag zum Sozialraumbudget werden: 175 statt 131 € im Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 €. Das Geld soll nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten. Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sollen daraus nicht mehr bezahlt werden. Das heißt: weniger Konkurrenz um dasselbe Budget.
Ansparen soll nicht mehr gehen
Heute lassen sich nicht genutzte Beträge sammeln und bis zum 30. Juni des Folgejahres aufbrauchen. Beim Sozialraumbudget soll das wegfallen. Große Nachholeinsätze zum Jahresende oder im Frühjahr wird es dann kaum noch geben. Im Vorteil ist, wer seine Kunden jeden Monat regelmäßig betreut.
Der Umwandlungsanspruch soll wegfallen
Heute können Pflegebedürftige bis zu 40 % ihrer Pflegesachleistung für anerkannte Alltagshilfe umwandeln. Damit finanzieren manche Kunden zusätzliche Stunden. Diese Möglichkeit soll ersatzlos gestrichen werden. Diese Änderung haben bisher die wenigsten auf dem Schirm.
Aus der Verhinderungspflege wird ein Überbrückungsbudget
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll durch ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € ersetzt werden, vor allem für stationäre Kurzzeitpflege. Eine selbst organisierte Vertretung müssten Familien künftig aus dem Pflegegeld bezahlen. Stundenweise abgerechnete Verhinderungspflege fällt damit weitgehend weg.
Weniger neue Pflegegrade
Die Punktgrenzen sollen steigen: Pflegegrad 1 ab 15, Pflegegrad 2 ab 30, Pflegegrad 3 ab 50 Punkten. In einer Modellrechnung des Entwurfs hätten rund 22 % weniger Menschen bei der Erstbegutachtung einen Pflegegrad bekommen. Von Januar bis April 2027 soll außerdem die übliche Entscheidungsfrist der Pflegekassen ausgesetzt werden.
Was du bis Jahresende tun solltest
Vier Dinge solltest du bis zum 31. Dezember 2026 erledigen:
Kunden mit Pflegegrad 1 identifizieren
Schau, wie viele deiner Kunden Pflegegrad 1 haben, und sprich offen mit ihnen. Hilf ihnen, das Restguthaben 2026 noch sinnvoll zu nutzen. Überleg dir, ob du ab 2027 ein Angebot für Selbstzahler machst.
Bei verschlechtertem Bedarf: zur Höherstufung beraten lassen
Hat sich der Hilfebedarf eines Kunden verschlechtert, sollte er sich jetzt zu einem Höherstufungsantrag beraten lassen, etwa bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Laut Entwurf soll das Recht vom Tag der Antragstellung gelten. Ein Antrag noch 2026 läuft also voraussichtlich nach den heutigen Regeln.
Gefährdete Einnahmen finden
Finde heraus, welche Kunden heute über den Umwandlungsanspruch oder über Verhinderungspflege abrechnen. Genau diese Einnahmen stehen 2027 auf dem Spiel.
Abrechnung auf neue Budgets vorbereiten
Neue Beträge, neue Namen, kein Ansparen mehr. Wer seine Budgets noch mit Excel und Zetteln führt, hat im Januar viel Arbeit vor sich.
Unser Fazit
Pflegegrad 1 soll Geld verlieren, ab Pflegegrad 2 soll es mehr geben, und die Abrechnung wird strenger. Gewinnen werden die Anbieter, die ihre Budgets im Griff haben.
Genau dafür gibt es myDispo. Die Software behält für jeden Kunden im Blick, wie viel noch in welchem Topf ist, und wählt bei der Abrechnung automatisch den richtigen. Wie das funktioniert, zeigt der Beitrag zum Budget-Wasserfall.
myDispo – die Software für Alltagsbegleitung. 79 Euro netto im Monat, 30 Klienten inklusive, 30 Tage kostenlos testen.
Rainer Bartsch
Autor · myDispo – Software für Alltagsbegleitung
Rainer Bartsch schreibt für myDispo über Themen rund um §53b SGB XI, §45b-Abrechnung und die digitale Alltagsbegleitung. Alle Inhalte entstehen in enger Zusammenarbeit mit der Praxis.
Häufige Fragen zum Kabinettsentwurf
Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten ihn noch, Beträge und Termine können sich ändern. Bis zum Inkrafttreten gilt alles wie bisher.
Bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 ab 2027 noch den Entlastungsbetrag?
Laut Entwurf nicht. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat soll für Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 entfallen, ohne Bestandsschutz für heutige Empfänger.
Was ist das Sozialraumbudget?
Das Sozialraumbudget soll ab Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag ersetzen: 175 Euro im Monat, unter 25 Jahren 300 Euro. Es soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten und nicht mehr angespart werden können.
Was passiert mit der Verhinderungspflege?
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro soll durch ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro ersetzt werden, das vor allem für stationäre Kurzzeitpflege gedacht ist.
Kann ich 2027 noch 40 % der Sachleistung für Alltagshilfe nutzen?
Laut Entwurf nicht. Der Umwandlungsanspruch, mit dem bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für anerkannte Alltagshilfe genutzt werden können, soll ersatzlos entfallen.
Hinweis. Dieser Beitrag beruht auf Berichten über den Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 (u. a. PTW Pflegeteam, renten.net, buergergeld.org, Deutscher Pflegebeistand). Das parlamentarische Verfahren läuft noch; das verabschiedete Gesetz kann abweichen. Der Beitrag ist eine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 5. Oktober 2026.
myDispo kostenlos testen
Software für Alltagsbegleitung – §45b-Abrechnung, Leistungsnachweis digital, DTA. 30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.
Mehr auf /software-alltagsbegleitung
